“Für die kontinuierliche wirtschaftliche Bewertung können die Kunden erwarten, dass ihr Provider über monatliche Leistungsberichte und Abrechnungen präzise Rechenschaft abgibt”, stellte Regniet heraus. Klar strukturierte Monatsrechnungen bilden dazu die entscheidende Grundlage für die erforderliche Transparenz.
Dabei müssten die berechneten Aufwendungen auf dem im Vertrag festgehaltenen Preismodell beruhen und sollten die einzelnen Rechnungspositionen der betreffenden Ziffer des Vertrags zugeordnet sein. Die jeweiligen Mengen müssen dafür jederzeit nachvollziehbar sein. Dies kann beispielsweise durch eine Quantifizierung der Nutzer, Transaktionen und ähnliches erfolgen. “Die Stückzahlen der jeweiligen Preispositionen müssen durch nachvollziehbare Statistiken und Messungen belegt werden.”
Erst diese fortlaufende Transparenz bietet auch die Basis dafür, in Abstand von zwei bis drei Jahren nach Betriebsübergang ein Benchmarking durchzuführen. Dieses vergleicht die Vertragspreise mit den aktuellen Marktpreisen und zieht in der Konsequenz eine Preisreduktion nach sich. “Deshalb sollte in jedem Vertrag eine Benchmarking-Klausel eingefügt sein, welche den Zwang der direkten Preisanpassung durch den Anbieter vorsieht”, so Regniet.
Er wies allerdings darauf hin, dass ein Benchmark jedoch nur dann Sinn macht, wenn aktuelle Offerten am Markt eingeholt werden. Nur so erreiche man die Transparenz für Kosten je Service. “Ein bloßer Vergleich mit bestehenden Verträgen von Kunden mit gleichen Dienstleistungen macht wenig Sinn, da diese lediglich eine Vergangenheitsbetrachtung darstellen und vom Marktpreis erheblich abweichen können”, weiß der Consultant aus seiner Beratungspraxis. Die bessere Lösung als Benchmarking sei jedoch in jedem Fall, die Verträge auf möglichst kurze Dauer, aber mit Verlängerungsoptionen abzuschließen.
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