Urteil: Banken haften für Phishing-Angriffe

Das hat das Amtsgericht Wiesloch in einem noch unveröffentlichten Urteil (Az.: 4 C 57/08)entschieden. Demnach müssen Banken für eventuelle finanzielle Schäden haften, wenn Kriminelle Bankdaten von einem virengeschützten Computer stehlen.

Dem Richter zufolge trägt die Bank das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrags – und nicht der Geschädigte. Außerdem könne das Geldinstitut nicht das Risiko der Sicherung des PCs auf den Online-Kunden abwälzen.

In dem Fall, mit dem sich das Amtsgericht beschäftigt hatte, hatten Hacker den Rechner eines Online-Kunden via Keylogging angezapft, während die Ehefrau mehrere Überweisungen durchführte. Zwar war der PC durch ein gängiges Virenprogramm geschützt, dennoch gelang es den mutmaßlichen Tätern, von dem Konto über 4000 Euro an eine Mittelsfrau zu überweisen. Diese hob das Geld gleich ab und schickte es weiter ins Ausland. Die Frau konnte später von den Ermittlern gestellt werden.

Der Kontobesitzer verlangte von der Bank die Rückbuchung des Geldes, da er die Überweisung nicht veranlasst habe. Das Geldinstitut lehnte jedoch ab und berief sich auf einen “Anscheinsbeweis”, wonach der Kunde selbst oder ein Dritter die Überweisung getätigt haben müsse. Außerdem verwies es auf die fehlende Firewall. Die Richter entschieden aber zugunsten des geschädigten Paares.

Silicon-Redaktion

View Comments

  • Urteil zu Phishing
    Ich bearbeite für eine Mandantin einen vergleichbaren Fall und argumentiere wie auch hier das AG Wiesloch. Für mich ist das Urteil interessant, weil es leider noch kaum Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Wie lautet das Aktenzeichen des AG Wiesloch?

  • Unternehmer
    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Auch ich bin dringend an diesem Urteil interessiert, denn ich wurde von der Wiesbadener Volksbank verklagt, die Summe von EURO 2.500,00 zurückzuzahlen, obwohl die Bank ihre Kundin schon entschädigt hat. das ist für mich ja schon ein Schuldeingeständnis und ich möchte mich auf dieses aktuelle Urteil berufen.
    Bitte um schnelle Rückantwort mit dem Aktenzeichen, denn meine Einspruchfrist läft in eingen Tagen ab.

    Hochachtugnsvoll
    Johann Landsmann

Recent Posts

Kubernetes in Cloud-Umgebungen

Ein elementarer Bestandteil einer effektiven Cloud-Strategie ist nach erfolgter Implementierung die künftige Verwaltung des Dienstes.

2 Tagen ago

Aras erweitert seine PLM-Plattform

Die Neuerungen sollen den Digital Thread, die Low-Code-Entwicklung, die Visualisierung komplexer Baugruppen und das Lieferantenmanagement…

2 Tagen ago

Manufacturing-X: Zurückhaltung überwiegt

Eine Bitkom-Umfrage attestiert der Datenraum-Initiative des Bundes hohe Bekanntheit in der Industrie. Doch noch ist…

2 Tagen ago

Ransomware „Marke Eigenbau“

Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…

3 Tagen ago

Bad Bots: Risikofaktor mit hohen Folgekosten

Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…

4 Tagen ago

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

5 Tagen ago