Neuer Streit um Kopier-Abgaben auf PCs

“Wie bereits im Drucker-Urteil von Dezember 2007 steht der BGH auch jetzt auf dem Standpunkt, dass Kopien nur dann vergütungspflichtig sind, wenn sie von Papier zu Papier angefertigt werden, also gedruckte Publikationen wiederum auf Papier vervielfältigt werden”, sagte VG Wort-Vorstand Professor Ferdinand Melichar.

“Veröffentlicht ein Autor einen Aufsatz in einer gedruckten Fachzeitschrift, erhält er hierfür eine Kopiervergütung, veröffentlicht er denselben Artikel aber auf CD-ROM oder im Internet, geht er leer aus. Dies ist eine eklatante Ungleichbehandlung aller Autoren, deren Werke auf elektronischem Weg publiziert und von Nutzern anschließend digital auf PCs zur privaten Nutzung gespeichert werden”, so Melichar. “Die VG Wort wird darum – wie bereits gegen das Drucker-Urteil – Verfassungsbeschwerde einlegen.”

Als erfreulich bezeichnete Melichar die Klarstellung in der Mitteilung der Pressestelle des BGH, wonach gemäß dem seit Januar 2008 geltenden Urheberrecht ein Vergütungsanspruch für sämtliche Gerätetypen bestehe, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden. “Damit ist klar, dass das BGH-Urteil vom 2. Oktober keine Relevanz für die seit Januar geltende Rechtslage hat. PCs sind demnach seit Beginn dieses Jahres vergütungspflichtig”, so Melichar.

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Silicon-Redaktion

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  • Wie ruiniere ich die deutsche Wirtschaft ?
    Welche von diesen vielen Verwertungsgesellschaften vertritt eigentlich den Endnutzer. Jede Verwertungsgesellschaft will doch nur verdienen, wer vertritt hier eigentlich wen ?
    Mit immer höheren Abgaben werden IT Geräte immer teurer, so dass diese Geräte in Zeiten der globalen Marktwirtschaft im Ausland gekauft werden. Folge ist der Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland, Kaufkraftverluste usw.. Auch so kann eine Rezension künstlich erzeugt werden.

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