Das Bundesverfassungsgericht hat so der Anordnung des Vorsitzenden Richters im Oldenburger “Holzklotz-Prozess” gebilligt, welcher von den Anwesenden verlangt hatte, keinen Laptop während der Verhandlung zu benutzen. In der Begründung heißt es, dass moderne Notebooks zum überwiegenden Teil über Kameras und Mikrofone verfügen, deren Einsatz während der Gerichtsverhandlung gesetzlich verboten sei.
Im konkreten Fall von Oldenburg hatte der Vorsitzende Richter den Journalisten den Einsatz eines Notebooks verboten. Ein Gerichtsreporter reichte aufgrund dieser Anordnung einen Eilantrag am Bundesverfassungsgericht ein und machte die Verletzung der Pressefreiheit geltend.
Die Kammer des Ersten Senates lehnte den Antrag einstimmig ab. Die Verfassungsrichter räumten zwar ein, dass mit der Entscheidung dem Journalisten ein wichtiges Arbeitsmittel entzogen werde, doch sei die Presseberichterstattung damit nicht so nachhaltig erschwert, dass eine Beeinträchtigung der Pressfreiheit zu befürchten wäre. Berichterstatter bei Gericht müssen nun wohl oder übel wieder zu Zettel und Stift greifen.
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