Freiheit für den Zwinker-Smiley ;-)

Als Begründung gab Rospatent laut dem Newsportal Russiatoday an, dass mit Smileys Produkte nicht individualisiert werden können und somit Emoticons nicht als Markenzeichen nutzbar sind. Deshalb können diese auch nicht als Marke registriert werden.

Die russische Zeitung Kommersant hatte zuvor berichtet, dass Teretin lediglich von Unternehmen eine Lizenzgebühr fordern wollte. In privaten E-Mails und SMS hätte der Absender dem Empfänger also weiterhin gratis zuzwinkern dürfen. Allerdings wollte der findige Unternehmer dem Bericht zufolge nicht nur die Zeichenfolge aus Semikolon, Bindestrich und geschlossener Klammer für sich beanspruchen. Da ähnliche Emoticons wie :-) kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden gewesen wären, hätte deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangiert, so Teterin.

Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit einem klaren >:( – dem Zeichen für Verwunderung bis Wut. “Das ist absurd”, polterte der Geschäftsmann Alexander Manis im russischen Fernsehen. “Als nächstes erwirbt jemand die Rechte auf die 33 Buchstaben des russischen Alphabets.”

Silicon-Redaktion

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