Am 1. Januar 2009 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Damit gelten neue Regeln für die Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsabfällen. Diese betreffen insbesondere die Hersteller und Vertreiber solcher Verpackungen, die bei Endkunden anfallen – also auch die Händler und Hersteller von Computern, Telefonen oder Unterhaltungselektronik.
Sie müssen einem so genannten dualen Entsorgungssystem beitreten. Außerdem sind sie verpflichtet, gegenüber der für ihre Region zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eine verbindliche Erklärung über die Menge jener Verpackungen einreichen, die bei privaten Sammelstellen anfallen. Weitere Informationen zur ‘Vollständigkeitserklärung’ gibt es online.
Die Erklärung muss jährlich von einem Sachverständigen bestätigt und bis zum 1. Mai des Folgejahres elektronisch bei der IHK abgegeben werden. Die eingeführte Lizenzierungspflicht soll das Trittbrettfahren eindämmen: In dem alten System hatten Unternehmen zunehmend Verpackungen über Entsorgungssysteme verwerten lassen, ohne Lizenzgebühren zu zahlen.
“Die neue Verpackungsverordnung betrifft den Großteil der ITK-Branche. Der Leitfaden erläutert vor allem die Hintergründe zur Lizenzierungspflicht bei Rücknahmesystemen, zur neu eingeführten Vollständigkeitserklärung und zur geänderten Kennzeichnungspflicht”, sagte Bitkom-Geschäftsleiter Mario Tobias.
Der Leitfaden kann kostenlos aus dem Netz geladen werden.
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