Laut Gerichtsurteil haben die beiden Angeklagten kurz vor dem dramatischen Einbruch des Börsenkurses im Sommer 2004 unter Ausnutzung von Insiderwissen jeweils 30.000 Aktien verkauft haben. Damit haben sie einen Bruttogewinn von rund 1,2 Millionen Euro pro Kopf erzielt.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Strafantrag des Staatsanwalts, der für beide Angeklagten ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und kündigte noch am Freitag Revision an.
Beide Angeklagte hatten den Vorwurf des Insiderhandels stets zurückgewiesen. So sagte der zum 23. Januar aus dem Unternehmen ausgeschiedene Spoerr vor kurzem: “Der Verkauf der Aktien 2004 beruht allein auf einer im Herbst 2003 gemeinsam mit Herrn Krieger getroffenen Entscheidung, die Aktien zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu veräußern. Dies hatte nichts mit Quartalszahlen zu tun.”
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Manager hätten ihre Aktien nicht verkaufen dürfen, weil sie vorhersehen konnten, dass der Kurs nach der Veröffentlichung der ihnen bekannten Geschäftsentwicklung zurückgehen würde, erklärte der Vorsitzende Richter.
“Auch ein Lokführer muss bremsen, wenn er von einem Hindernis auf den Schienen erfährt und kann sich nicht darauf berufen, er habe den Fahrplan einhalten wollen”, sagte er.
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