In dem Verfahren wird den angeklagten Managern Verleumdung und die Nichteinhaltung von Datenschutzbestimmungen vorgeworfen. Streitobjekt ist ein mit dem Handy aufgenommener Film-Clip, der im September 2006 auf Googles Videoplattform Youtube geladen wurde. Darauf sind Schüler zu sehen, wie sie einen behinderten Jugendlichen in Turin anpöbeln, schikanieren und schlagen.

Die Anklage wirft Google vor, keine effektiven Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Privatsphäre des Jungen zu schützen. Man hätte verhindern müssen, dass dieses Video überhaupt veröffentlicht werden konnte. “Dieses Verfahren ist vergleichbar mit der Strafverfolgung von Postangestellten wegen zugestellter Hassbriefe” heißt es dazu bei Google. Am Ende ginge es auch um den Erhalt des freien und offenen Internets.

“Eine Vorzensur können wir wegen der Masse der Videos aber überhaupt nicht leisten”, sagt Datenschutzchef Peter Fleischer. Jede Minute werden allein bei YouTube 20 Stunden Film hochgeladen.

“Wir haben in diesem Fall verschiedene Optionen, darunter auch die Einstellung des Videodienstes”, zitiert die Online-Ausgabe der Zeitung Die Welt Fleischer weiter. Allerdings wolle der Konzern erst einmal den Urteilsspruch abwarten, bevor er handle. In einer Stellungnahme von Google, die silicon.de vorliegt, heißt es dagegen: “Richtig dagegen ist, dass wir weder in Erwägung ziehen YouTube in Italien zu schließen noch dass wir darüber nachdenken würden.”

Der Richterspruch wird für kurz vor Weihnachten oder spätestens im Januar nächsten Jahres erwartet.

Silicon-Redaktion

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