Daher fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Beschränkung der Rückgaberechte von Kunden bei Online-Geschäften über Amazon oder Ebay, wie DIHK-Geschäftsführer Martin Wansleben gegenüber “Rheinpfalz am Sonntag” erklärte.
Der Kunde, so Wansleben, habe ein Rückgaberecht von zwei Wochen. Kostüme für den Fasching, die Osterdekoration sowie der Smoking oder ein Abendkleid können Kunden innerhalb dieser Frist nutzen und dann wieder zurückgeben. Bei kleinen Formfehlern haben Kunden sogar unbegrenzte Wiederrufs und Rückgabemöglichkeit.
Wansleben berichtet von Fällen, wo Winterreifen für den Urlaub in den Bergen gekauft werden und nach dem Urlaub wieder zurückgegeben werden. Und das sei nach EU-Recht häufig auch ohne Wertersatz möglich.
Der Wirtschaft entstünde auf diese Weise Schaden in Millionenhöhe. Bisher gelte der Ausnahmenkatalog für Rückgabemöglichkeiten nur für Zeitungen und Zeitschriften. Wansleben fordert nun vom Europäischen Gerichtshof, den Katalog auszuweiten.
So müsse etwa auch Ware, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könne, nur in der Original-Verpackung zurückgegeben werden dürfen.
Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…
Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.
Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.
Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.
Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.
DDoS-Angriffe haben seit dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine an Häufigkeit und…