So schützen Sie sich vor Kostenfallen im Web

“Internetnutzer können sich vor Abo-Fallen in den meisten Fällen wirksam schützen”, sagt Bitkom-Präsident Professor Dr. August-Wilhelm Scheer. “Am besten beugt man vor, indem man ohne triftigen Grund keine Kontakt- oder Zahlungsdaten angibt, dubiose Angebote grundsätzlich meidet und im Zweifelsfall auch das Kleingedruckte liest.” Hier Tipps dafür, wie man Kostenfallen aus dem Weg geht und wie Nutzer reagieren können, wenn sie dennoch zur Kasse gebeten werden:

Vorsicht mit persönlichen Daten

Internet-Surfer sollten ein gesundes Misstrauen zeigen, wenn sie für angeblich kostenlose Web-Inhalte oder Services Namen und Adresse angeben sollen. Das Gleiche gilt für Telefonnummern, E-Mail-Adressen und erst recht für Bank- und Kreditkartendaten. Für die Lektüre oder den Download von Gratis-Inhalten sind diese Daten in aller Regel nicht nötig. Wenn Sie Zweifel an der Seriosität haben und befürchten, Ihre Angaben könnten missbraucht werden: Finger weg. Nutzer können natürlich erfundene Daten eingeben, mit denen sie nicht identifizierbar sind. Doch meist ist es einfacher, ein paar Mausklicks weiter seriöse Angebote zu finden.

Das Kleingedruckte lesen

Bei manchen Angeboten ist es nötig, Namen und Adresse anzugeben – etwa, wenn Sendungen per Post zugestellt werden sollen. Gerade bei Dienstleistern, die ihnen unbekannt sind, sollten Kunden die Geschäftsbedingungen (AGB) und andere klein gedruckte Textpassagen aufmerksam lesen. Dort sollten keine versteckten Zahlungsverpflichtungen enthalten sein. Ein Zeichen für Seriosität ist auch ein Impressum mit voller Anschrift und Nennung des Verantwortlichen. Zudem sollte eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen angegeben sein.

Im Zweifel nicht zahlen

Wer Geld verlangt, muss einen Vertragsabschluss nachweisen können. Nutzer von Webseiten sollten nicht zahlen, wenn sie sich getäuscht fühlen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Kunden über die Bedingungen des Angebots informiert sind und diese bewusst akzeptieren. Das muss der Anbieter nachweisen können. Gerichte haben entschieden, dass bei fehlenden oder versteckten Preisangaben kein Vertrag zustande kommt. Internet-Surfer sollten sich nicht beeindrucken lassen, wenn mit Anwälten, Inkasso, einer Zwangsvollstreckung oder Strafanzeige gedroht wird. Hier wird in den allermeisten Fällen lediglich eine harte Drohkulisse aufgebaut. Rechtlich gesehen haben die Falschspieler kaum Chancen, es kommt fast nie zu Gerichtsprozessen. Nutzer, die voreilig zahlen, erkennen die unseriösen Verträge an und können sich nicht mehr wehren.

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Silicon-Redaktion

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