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Wann zufälliger Kinderpornobesitz strafbar ist

Entscheidend ist demnach vor allem das Verhalten, nachdem entdeckt wurde, dass man im Besitz von kinderpornographischem Material ist. Strafbar macht sich, wer solche Dateien nicht löscht oder unmittelbar einer zuständigen Behörde übergibt.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage gegen einen Mann, der auf dem Flohmarkt mehrere CDs gekauft hatte. Zu Hause entdeckte er, dass darauf auch einzelne Filme mit kinderpornographischen Szenen gespeichert waren. Der Angeklagte kümmerte sich nicht weiter darum, löschte die entsprechenden Dateien aber auch nicht.

Ermittler fanden dann auf seinem PC knapp 40 Dateien kinderpornografischen Inhalts und die Oldenburger Richter verurteilten den Angeklagten wegen des rechtswidrigen Besitzes kinderpornografischer Schriften. Die Argumentation des Mannes, er habe nicht alle Filme durchgeschaut und erst später gemerkt, dass auch Kinderpornos dabei waren, ließen die Richter nicht gelten.

Sie erklärten, dass auch derjenige sich strafbar mache, der unwissentlich – und damit ohne Vorsatz – Besitz an kinderpornografischem Material erlange, wenn er diesen Umstand entdecke und die Dateien dennoch nicht unverzüglich lösche und den Besitz weiter fortsetze. Straflos handle nur derjenige, der das Material insgesamt vernichte oder bei der zuständige Behörde abliefere.

Der Angeklagte dagegen habe die rechtswidrigen Dateien auf den CDs entdeckt, aber keine weiteren Anstalten unternommene, die restlichen Dateien auf den CDs zu überprüfen, um ausschließen zu können, dass sich noch mehr Kinderpornos auf den CDs befinden. Insofern sei von einem bedingten Besitzvorsatz auszugehen, welcher für die Strafbarkeit des Angeklagten ausreiche.

Silicon-Redaktion

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  • Am Thema vorbei ...
    ... hat schon mal jemand erfolgreich einzelne Dateien von einer CD geslöscht ... würde mich persönlich interessieren ...

  • Am Thema vorbei...
    Doch, das Löschen von einer CD ist möglich im Lande der der Dichter und Denker in der Republik Absurdistan, wo denkende Richter die Bananen verdichten, die sie am Vortage gegessen haben. Was hier zum Teil an intelligenten "Urteilen" im "Namen des Volkes" gesprochen wird, da möchte so Mancher nicht mehr Teil dieses Volkes sein.

  • durchaus berechtigt und auch sinnvoll !
    Gut so, auch wenn die 'Techniker' unter den Lesern die technologische Schwachstelle in der Urteilsbegründung bereits entdeckt haben.

    Der wissentliche, nicht mehr zufällige, Besitz von kinderpornografischem Material ist strafbar. Punkt.

    Es wäre fatal hier eine Hintertür zu öffnen, in dem es legalisiert würde entsprechendes Material, vorsorglich vermischt mit anderen Daten und auf einem nur einmal beschreibaren Datenträger gespeichert, zu besitzen.

    Jede andere Sichtweise ist Kinder und Menschen verachtend.

    Solches Material nicht umgehend für entsprechende Ermittlungen an die entsprechenden Behörden weiter zu leiten, sehe ich persönlich mindestens als 'unterlassene Hilfeleistung' oder auch 'Begünstigung einer Straftat'.

  • Kinderpornos auf dem Flohmarkt
    die Verbreitung und der Besitz und die Herstellung dieser Machwerke sind zu Recht mit hohen Strafen belegt. Hier gibt es keine Toleranz.
    Gerbrannte CD´s auf dem Flohmarkt erstehen und nicht wissen was darauf ist?
    Da gehört schon viel Verzweifelung dazu sich so etwas auszudenken!
    Im Übrigen, natürlich lassen sich einzelne dateien auf CD`s herauslöschen. Im Zweifelsfall mittels eiense Hammers oder einer stabilen Schere.
    Bei Entdecken vernichten und nicht noch auf der Festplatte speichern!
    Und den Verbreiter der Staatsanwalschaft melden. Kinderporno gehört geächtet!
    Ich gehöre nicht zu den Law & Order Typen. Aber bei diesem Thma : keine Toleranz!

    Grüße
    Gerhard

  • Kinderpornos auf dem Flohmarkt
    die Verbreitung und der Besitz und die Herstellung dieser Machwerke sind zu Recht mit hohen Strafen belegt. Hier gibt es keine Toleranz.

    Gebrannte CD´s auf dem Flohmarkt erstehen und nicht wissen was darauf ist?

    Da gehört schon viel Verzweifelung dazu sich so etwas auszudenken!

    Im Übrigen, natürlich lassen sich einzelne Dateien auf CD`s herauslöschen. Im Zweifelsfall mittels eines Hammers oder einer stabilen Schere.

    Bei Entdecken vernichten und nicht noch auf der Festplatte speichern!

    Und den Verbreiter der Staatsanwaltschaft melden. Kinderporno gehört geächtet!

    Ich gehöre nicht zu den Law & Order Typen. Aber bei diesem Thema : keine Toleranz!

    Grüße

    Gerhard

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