Ein Bundesgericht hatte jetzt das Kartellverfahren zwischen Microsoft und Novell für geplatzt erklärt. Zuvor gestanden die Juroren ein, dass sie sich außer Stande sehen, in dem Prozess zu einem Urteil zu kommen.
Novell hatte 2004 gegen Microsoft geklagt. Novell wirft Microsoft vor, dass der Betriebssystemhersteller für Windows 95 mit Novells WordPerfect und Quattro Pro Kompatibilität zugesagt haben soll, dabei aber wichtige technische Informationen zurückgehalten habe. Novell forderte daraufhin von Microsoft wegen Kartellverstößen 1 Milliarde Dollar.
Die Verhandlungen liefen zwei Monate lang. Dabei musste auch Bill Gates nach Salt Lake City reisen, um als Zeuge auszusagen. Nach einer dreitägigen Beratungsrunde erklärte die Jury, man habe sich “hoffnungslos festgefahren”. Nun gilt der Prozess als gescheitert.
Der Anwalt für Novell, Jim Lundberg, erklärte, dass Novell “furchtbar enttäuscht” ist, wie Bloomberg berichtet. Allerdings lässt der Artikel offen, ob Novell weitere rechtliche Schritte einleiten werde. Aber auch Microsoft scheint mit diesem Ausgang alles andere als zufrieden.
“Wir sind enttäuscht, dass die Jury nicht in der Lage war, ein Urteil zu fällen”, erklärte Microsoft Generalanwalt Steve Aeschbacher in einer Mitteilung. “Wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass Novells Forderungen hier nicht berechtigt sind und wir erwarten die nächsten Schritte in diesem Prozess.”
Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…
Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…
Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.
Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.
Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.
Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.