SAP-Prozess: Oracle muss vorerst auf Berufung verzichten

Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hat das Bezirksgericht entschieden, dass Oracle gegen die zuletzt reduzierte Entschädigungszahlung keine Berufung einlegen darf. Vorher müsse der US-Softwarekonzern entscheiden, ob er die reduzierte Summe annimmt oder ablehnt. Erst danach könne Oracle in Berufung gegen die derzeit veranschlagte Höhe des Schadensersatzes gehen.

Zum Hintergrund: Nachdem SAP bereits im August 2010 öffentlich die Verantwortung für die von TomorrowNow begangenen Urheberrechtsverletzungen übernommen hatte, hatten sich die beiden Konzerne im Herbst auf eine Vergleichszahlung von 20 Millionen Dollar geeinigt. Damit war aber nur das strafrechtliche Verfahren beigelegt.

Noch offen ist derweil das Zivilverfahren, in dem um eine wesentlich höhere Strafzahlung verhandelt wird. Ein Geschworenen-Gericht in Kalifornien hatte Oracle 2010 Schadensersatz in Höhe von 1,3 Milliarden Dollar zugesprochen. Rund ein Jahr später befand US-Richterin Phyllis Hamilton diese Summe als viel zu hoch und setzte die neue Strafzahlung mit 272 Millionen Dollar fest.

Oracle wollte dagegen sofort Berufung einlegen, wurde aber nun durch die aktuelle Entscheidung des US-Bundesbezirksgerichts gebremst. Oracle könne erst ein neues Verfahren anstreben, nachdem der Konzern die reduzierte Summe abgelehnt hat, so Richterin Phyllis Hamilton dem Agenturbericht zufolge. Ein SAP-Sprecher habe die Entscheidung begrüßt. Von Oracle gebe es noch keine Stellungnahme.

Silicon-Redaktion

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