Ab dem 1. März sollen die Datenschutzbestimmungen zusammengeführt werden, so dass ein Dokument für den Großteil der Google-Dienste gilt. Bislang gibt es für die verschiedenen Dienste 70 einzelne Dokumente. Zwar werde man aus rechtlichen und anderen Gründen weiter an einer Handvoll Dokumente festhalten, über 60 Richtlinien würden aber in einem Dokument konsolidiert, beschreibt Google den Vorgang in einem Blogeintrag.
Die Veränderung betreffen vor allem Nutzer von Google Accounts, schreibt dort Alma Whitten, Director of Privacy, Product and Engineering. Ist ein Google-Nutzer angemeldet, “können wir Informationen, die Sie bei einem Dienst angegeben haben, mit Informationen aus anderen Diensten kombinieren”, so Witten. Der Nutzer werde über alle Produkte hinweg wie eine einzelne Person behandelt.
Weiter argumentiert die Managerin, dass sich durch den vereinheitlichten Umgang mit Nutzerdaten die Suche verbessern lasse. “Es ist ein gutes Beispiel dafür, welche coolen Dinge Google machen kann, wenn Informationen über die Produkte hinweg kombiniert werden.”
“Wir können Sie darauf hinweisen, dass Sie spät dran sind für ein Treffen, ausgehend aus Ihrem Aufenthaltsort, Ihrem Kalender und einer Vorstellung der aktuellen Verkehrslage.” Whitten betont, dass die Daten nach wie vor nicht nach außen verkauft werden.
Google hatte zuletzt im Herbst 2010 die Datenschutzbestimmungen umfassend überarbeitet. Im März vergangenen Jahres dann hatte sich der Suchkonzern eine Art “Datenschutz-Stresstest” verordnet. Gemäß einer Einigung zwischen der US-Handelsaufsicht FTC und dem Unternehmen muss Google alle zwei Jahre eine unabhängige Überprüfung seiner Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten vornehmen lassen. Diese Vereinbarung gilt für die nächsten 20 Jahre. Hintergrund der Verhandlungen mit dem FTC und den Maßnahmen war der missglückte Start des Social-Blogging-Dienstes Google Buzz.
Ein elementarer Bestandteil einer effektiven Cloud-Strategie ist nach erfolgter Implementierung die künftige Verwaltung des Dienstes.
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