“Wir sind der Überzeugung, dass die Kunden als Folge dieser Vereinbarung für populäre Titel Millionen Dollar zu viel gezahlt haben”, zitiert die Nachrichtenagentur dpa US-Justizminister Eric Holder.
Drei der fünf Verlage, die von der Klage betroffen sind, sind nach einem Bericht des Wall Street Journal () bereits einen Vergleich eingegangen. Darin haben sie sich verpflichtet, die Preise freizugeben.
Zwei weitere Verlage wollen sich jedoch nicht auf einen solchen Deal einlassen. Laut Bloomberg werden es der Verlag Macmillan und und die Pengiun Group ebenso wie Apple auf einen Prozess ankommen lassen.
Die Kartellwächter kritisieren, dass nicht die Verlage sondern die Händler von E-Books deren Preis bestimmen. In dem konkreten Fall geht es um Klauseln in den entsprechenden Verträgen zischen Apple und den Verlagen, die bei der Einführung von Apples E-Book-Angebot iBook geschlossen wurden. Sie besagen, dass E-Books bei anderen Händlern nicht billiger angeboten werden dürfen als bei Apple. Dafür bekommt Apple 30 Prozent der Erlöse. Das sei eine illegale Absprache, so der Vorwurf der Kartellhüter. Apple hat sich noch nicht zu der Klage geäußert.
In Deutschland herrscht Dank der Buchpreisbindung grundsätzlich ein anderes Preismodell als in den USA. Dennoch beschäftigt das Geschäftsgebaren von Apple und internationalen Verlagshäusern seit Dezember auch die Wettbewerbshüter in Europa. Nach Angaben der EU-Kommission streben hier jedoch alle vier betroffenen Verlage sowie Apple eine Einigung mit den Kartellwächtern an.
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