Müller bezieht sich in einem Beitrag in seinem Blog FOSS Patents auf Gerichtsunterlagen. Demnach ermitteln Apple und Motorola derzeit noch die Höhe einer fairen und vernünftigen Lizenzgebühr. Sollte ihnen das nicht gelingen, wird das Gericht darüber entscheiden. Die Lizenz gilt allerdings nur für Produkte, die Apple in Deutschland verkauft.
“Angesichts von Motorolas Verpflichtung, die Patente zu FRAND-Bedingungen zu lizenzieren, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe festgestellt, dass Motorola Apples Lizenzbedingungen akzeptieren muss, oder es verstößt gegen deutsche Kartellgesetze”, zitiert Müller, der unter anderem Oracle und Microsoft in Patentfragen berät, aus den Gerichtsunterlagen.
“Das ist eine sehr bedeutende Entwicklung”, kommentiert Müller in seinem Blog. “Sie bedeutet, dass Motorola Mobility sich nur auf Patente verlassen kann, die nicht zu einem Standard gehören, um sich gegen Apple durchzusetzen. Es scheint, als könne Motorola in Deutschland mit seinen zu Standards gehörenden Patenten nur auf eine möglichst hohe Lizenzgebühr drängen.” Die Obergrenze dafür seien schlimmstenfalls die von Motorola seit Längerem geforderten 2,25 Prozent.
Motorola sei offenbar angesichts einer drohenden Kartellklage von Apple in Deutschland eingeknickt, vermutet Müller. Unklar sei, welchen Einfluss die Ermittlungen der EU-Kommission gegen die Motorola-Mutter Google wegen des Missbrauches von FRAND-Patenten auf die Entscheidung hatten. “Ich weiß nicht, ob die EU-Kartellwächter Google empfohlen haben, das Angebot anzunehmen, aber es kann keinen Zweifel daran geben, dass Brüssel die Situation in Deutschland genau beobachtet.”
Auch Samsung hatten für Standards benötigte Patente zuletzt wenig Glück gebracht. Im Patentstreit mit Apple entschieden die Geschworenen in Kalifornien, dass Apple keines der fraglichen Schutzrechte verletzt hat.
Ein Ende der Auseinandersetzung zwischen Apple und Motorola ist nicht in Sicht. Erst kürzlich reichte Motorola bei der ITC eine zweite Beschwerde gegen Apple ein. Es fordert ein Importverbot für iPhone, iPad, iPod Touch und einige Macs. Motorolas Ansprüche aus der ersten Beschwerde wies die Behörde Ende vergangener Woche in großen Teilen zurück. Ein Schutzrecht wurde jedoch zur erneuten Überprüfung an den zuständigen Administrationsrichter zurückverwiesen.
[mit Material von Roger Cheng, News.com]
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