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US-Richter lehnt Neuverhandlung des Streits zwischen Oracle und Google ab

Oracle ist mit seinem Versuch, dem langjährigen Streit mit Google um die Verwendung von Java-Code in Android ein neues Kapitel hinzuzufügen, bei einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien abgeblitzt. Bezirksrichter William Alsup hat es abgelehnt, den Fall neu zu verhandeln. Damit hat das im Mai ergangene Urteil weiterhin Bestand. Ihm zufolge fällt die Nutzung von 37 Java-APIs in Android unter die Fair-Use-Regelung.

Um ein neues Verfahren zu erreichen, hatte Oracle erklärt, Google habe während der Beweisaufnahme Informationen zurückgehalten. Insbesondere habe es verschwiegen, dass Android-Apps auch in Chrome-OS integriert werden sollen. Dadurch sah Oracle eine Urheberrechtsverletzung nicht nur für Smartphones und Tablets, sondern auch für Desktops und Laptops.

Bezirksrichter William Alsup fand jedoch in mehreren auch Oracle vorliegenden Dokumenten Hinweise auf das bei Google ARC++ genannte Projekt, Chrome-OS-Nutzern Android-Apps zugänglich zu machen. “Google hat 2015 mindestens neun Dokumente vorgelegt, die die Ziele und technischen Details von ARC++ beschreiben, also mindestens fünf Monate vor Prozessbeginn”, zitiert Computerworld aus der Urteilsbegründung. Dass es diese Dokumente nicht geprüft habe, sei alleine Oracle anzulasten.

Abgesehen davon hätten auch diese Dokumente den Ausgang des Verfahrens nach Ansicht von Richter Alsup nicht beeinflusst. Schließlich sei es gar nicht um eine Implementierung von Android und damit auch der 37 Java-APIs auf anderen Geräten als Smartphones und Tablets gegangen. Die Frage, ob die Verwendung der Java-APIs im Zusammenhang mit ARC++ ebenfalls als “Fair Use” einzustufen ist, ließ der Richter jedoch offen. Oracles Antrag, ein neues Verfahren zu eröffnen, weil das Gericht bestimmte “Beweise” ausgeschlossen hatte, lehnt der Richter ebenfalls ab.

Der Streit zwischen Oracle und Google dauert schon seit 2010 an. Während die erste Instanz die verwendeten APIs nicht durch das Urheberrecht geschützt sah, entschied das Berufungsgericht im Mai 2014, dass die 37 Java-Programmierschnittstellen sehr wohl dem Urheberrecht unterliegen. Es ließ aber offen, ob die Nutzung der APIs in Android durch Google nach dem Fair-Use-Prinzip als angemessene Verwendung zulässig ist. Die Entscheidung dieser Frage verwies es an das US-Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien. Das stellte sich in der Frage auf die Seite von Google und stufte die Implementierung der Programmierschnittstellen als “Fair Use” ein.

Java war in den Neunziger Jahren von Sun Microsystems entwickelt worden. Google hatte vor der Markteinführung von Android im Jahr 2008 mit Sun über ein Lizenzabkommen verhandelt, nutzte die benötigten 37 Java-APIs dann jedoch kostenlos. Nur wenige Monate nach der Übernahme von Sun Microsystems durch Oracle begann im Jahr 2010 der Rechtsstreit darüber, ob das in Ordnung war. Oracle ging davon aus, dass 11.500 Code-Zeilen illegal kopiert wurden und verlangte dafür Schadenersatz in Höhe von 9,3 Milliarden Dollar.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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Redaktion

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