"Dieses Video ist in Ihrem Land leider nicht verfügbar", diesen Satz werden Nutzer der Plattform Youtube künftig nicht mehr zu sehen bekommen.

"Dieses Video ist in Ihrem Land leider nicht verfügbar", diesen Satz werden Nutzer der Plattform Youtube künftig nicht mehr zu sehen bekommen.
Von 30 auf 12 und jetzt schließlich auf 2 Euro Pauschalabgabe pro Business-Gerät konnten sich die Verhandlungspartner einigen. Die Außergerichtliche Einigung sorgt nun für Rechtssicherheit.
Nicht alle Händler wollen die Gebührensteigerung auf die Kunden abwälzen. Als BITKOM-Miglied muss Apple jedoch ohnehin nur 5 beziehungsweise 7 Euro als Abgabe bezahlen.
Unter bestimmten Bedingungen können Provider ab sofort dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf Internet-Seiten zu sperren. Der Bundesgerichtshof legt das in einem weitreichenden Grundsatzurteil fest, dennoch scheitert damit die GEMA ...
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs ist nicht nur für Zahnärzte, sondern für alle Betreiber von Räumen mit wenig Publikumsverkehr interessant.
Der finanzielle Schaden, der der Musik- und Filmindustrie durch illegale Kopien entstehen, darf sich laut Europäischem Gerichtshof nicht auf Höhe der so genannten "Privatkopievergütung" auswirken, die beispielsweise auf DVD-R-Rohlinge ...
Werbefinanzierte Angebote und Flatrates sind von der Regelung zwischen Bitkom und GEMA ausgeschlossen. Das neue Abkommen, das die Lizengebühren von Vide-on-Demand-Angeboten etwa aus Leihbibliotheken, regelt, gilt rückwirkend bis 2002.
Als "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA", bezeichnet das Landgericht München den GEMA-Sperrhinweis. Dadurch würdigt YouTube die Verwertungsgesellschaft herab. Die V ...
Die drei größten belgischen Internet Service Prvider sehen sich einer Klage des Rechteverwerters Sabam gegenüber.
Die GEMA hat die Verhandlungen mit YouTube für “vorerst gescheitert” erklärt. Sie wendet sich nun an die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, damit diese prüft, ob die Forderungen berechtigt sind.
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags hat die Bundeseregierung noch einmal bekräftigt, an der sogenannten GEMA-Vermutung festzuhalten.