Mit einem aktuellen Urteil stärkt der Oberste Gerichtshof der USA Microsoft den Rücken, dass derzeit im Streit mit US-Behörden die Herausgabe in Irland gespeicherter Daten verweigert. Das Urteil wurde zwar nicht im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen dem Softwarekonzern und dem Justizministerium gefällt, es greift jedoch Microsofts Argumentation auf, dass US-Gesetze nicht pauschal extraterritorial angewendet werden dürfen.
Der Supreme Court hat laut Computerworld in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass US-Bundesgesetze in der Regel nur für die Anwendung innerhalb der USA ausgelegt werden können. Eine Ausnahme von dieser Regel könne nur gemacht werden, wenn der Kongress die Anwendung im Ausland “bejahend und unmissverständlich” im Gesetzestext festgeschrieben hat. In dem verhandelten Fall, in dem das Urteil gefällt wurde, ging es um Korruption. Dabei hatten die US-Behörden unterstellt, dass der Kongress die extraterritoriale Anwendung des Gesetzes vorgesehen hätte, wenn er den aktuellen Sachverhalt gekannt hätte.
Bei Microsoft wollen US-Behörden mit einem in den USA erwirkten Durchsuchungsbefehl auf E-Mails eines Kunden zugreifen, die in einem Rechenzentrum in Irland gespeichert sind. Die US-Justiz hält das für möglich, weil die Ermittler bei dieser “Durchsuchung” das Gelände in Dublin nicht betreten müssten. Microsoft verlangt dagegen, dass die Kundendaten im Rahmen bestehender Rechtshilfeabkommen mit der EU abfragt werden. Eine derartige Vereinbarung hat die USA mit Irland getroffen, es wird aber nicht genutzt, weil es zu komplex ist und den US-Behörden zu lange dauert.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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