Ein Verfahren beruht auf der Wettbewerbsbeschwerde des norwegischen Browser-Herstellers Opera. Die Firma hatte Microsoft beschuldigt, den Browser Internet Explorer in unzulässiger Weise mit dem Betriebssystem Windows zu koppeln.
In dem zweiten Verfahren geht es nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa um Informationen über Schnittstellen, deren Herausgabe von Microsoft verweigert werde. Diese Daten werden von Microsoft-Konkurrenten benötigt, um ihre Produkte mit den Microsoft-Lösungen kompatibel zu machen. Diesem Verfahren liege eine Beschwerde des Branchenverbandes ECIS zu Grunde.
In beiden Verfahren drohen Microsoft hohe Bußgelder. Erst vor vier Monaten hatte das EU-Gericht erster Instanz die Rechtmäßigkeit früherer Sanktionen der EU-Kommission gegen den Konzern – darunter ein Bußgeld von knapp 500 Millionen Euro – ohne Einschränkungen bestätigt.
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