Beim Online-Banking ist ausschließlich der Anwender für die Richtigkeit seiner Daten zuständig. Nach einem aktuellen Urteil des Berliner Landgerichts besteht beim elektronischen Zahlungsverkehr über das Web kein Anspruch auf Rückabwicklung von ‘Irrläufern’.
Geklagt hatte ein Bankkunde, der beim Online-Banking die Kontonummer des Empfängers nicht korrekt eingegeben hatte. Der Kontoinhaber aber, der den unverhofften Geldeingang feststellte, weigerte sich, das Geld zurückzuzahlen.
Die Forderung des Klägers, seine Bank müsse bei jeder Transaktion die Namen der Empfänger mit deren Kontonummer abgleichen, wies das Gericht zurück. Diese Pflicht sei beim Online-Banking nicht gegeben, weil sonst der Geschwindigkeitsvorteil der Online-Überweisung verloren ginge.
"Das Grundprinzip der Zero Trust Architektur hat sich bis heute nicht geändert, ist aber relevanter…
Androxgh0st zielt auf Windows-, Mac- und Linux-Plattformen ab und breitet sich rasant aus. In Deutschland…
Mit autonomen Pentests aus der Cloud lassen sich eigene Schwachstelle identifizieren.
Die Drogeriekette Rossmann wird ihr neues Zentrallager in Ungarn mit Software von PSI steuern.
Automobilhersteller planen, Quantentechnologie zunehmend auch bei fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen (ADAS) einzusetzen.
Blue Yonder soll mehr Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette der internationale Brauerei ermöglichen.