Die Deutsche Telekom ist mit ihren Klagen gegen die Verwendung des Begriffs ‘Telecom’ durch ihre Konkurrenten gescheitert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies die Revision des Bonner Konzerns zurück und verneinte damit ein Alleinrecht auf den Begriff.
Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf geurteilt, die Bezeichnung “Telekom” werde nicht automatisch mit dem T-Konzern verbunden. Ähnlich hatte auch der beklagte Carrier 01051 Telecom GmbH argumentiert: ‘Telecom’ sei hier lediglich eine Kurzform für Telekommunikations-Dienstleistungen und beschreibe damit den Tätigkeitsbereich des Unternehmens.
Hätte die Deutsche Telekom mit ihrer Klage Erfolg gehabt, hätten sich alle größeren und kleineren Konkurrenten mit einem ‘Telecom’ im Namen umbenennen müssen. Das Unternehmen unter Führung von Kai-Uwe Ricke hatte seine Klage damit begründet, dass der Name vor Verwechslungen geschützt werden müsse.
Dafür hatte die Telekom auch Gutachten eines Umfrageinstituts angeführt, die ihr für den Markenamen einen Bekanntheitsgrad von 75 Prozent attestierten. Die Auslegung der Ergebnisse wurde von 01051 Telecom allerdings als irreführend kritisiert.
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