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Kanada erlaubt Tauschbörsen-Nutzung

Kanada macht es vor: Die Nutzung von Tauschbörsen ist in dem nordamerikanischen Staat erlaubt. Dabei ist das Herunterladen straffrei, lediglich der Upload, also das Bereitstellen, wird geahndet. Diese Entscheidung ruft nun die Musikindustrie auf den Plan. Der Anwalt der Verbände hält US-Medien zufolge das Herunterladen von Musiktiteln weiterhin für illegal und erwägt rechtliche Schritte.
Die aktuelle Entscheidung des ‘Copyright Board of Canada’ besagt, dass das Herunterladen von Formaten aus Tauschbörsen, wie beispielsweise MP3, zum privaten Gebrauch ausdrücklich erlaubt ist, und zwar ohne dass die Quelle des Formats beachtet wird. Das ist der Musikindustrie natürlich ein Dorn im Auge, da sie hierin eine faktische Unterstützung von Tauschbörsen sieht, die sich rechtlich auf dünnem Eis bewegen. Dafür solle aber, ähnlich wie es bei Audiokassetten und leeren bespielbaren CDs heute schon in Kanada der Fall ist, auch auf MP3-Abspielgeräte eine Urheberrechtsabgabe gezahlt werden. Aus der sollen, so wie bei europäischen Verwertungsgesellschaften, Beträge in die Künstlerkassen gezahlt werden. Bis auf weiteres liege der Betrag der Abgabe, so die Urheberrechtsschützer, für jedes Gerät bei 25 Dollar.

Dabei sollen diese Aufschläge von den Herstellern der Player zu tragen sein – erwartet wird in der Branche, dass diese Zusatzkosten wiederum auf die Kunden umgelegt werden. Bislang, so heißt es aber, gebe es noch keine Entscheidung darüber, ob auch Computerfestplatten als Abspielgeräte bezeichnet werden und unter die Abgabepflicht fallen. Weltweit hatte es bezüglich ähnlicher Pläne der jeweiligen Urheberrechtsschützer und Verwertungsgesellschaften schon Proteste seitens der Hersteller wie auch der Nutzer gegeben.

Silicon-Redaktion

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