Die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post prüft, ob die Deutsche Telekom beim Breitband-Internet eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Ferner hat sie entschieden, dass die Bündelung der Telefonanschlüsse der Deutschen Telekom mit verschiedenen Optionstarifen beschränkt werden soll.
Diese sogenannten Anschlusspakete sind nun ausschließlich mit einer Kündigungsfrist von 6 Werktagen zulässig. Die bisher übliche Frist von drei Monaten ist damit offenbar nichtig. Wechselwillige Telekom-Kunden mit einem normalen T-Net- oder ISDN-Anschluss können durch diese Entscheidung wesentlich schneller zu anderen Anbietern wechseln und auf einen normalen analogen oder ISDN-Standardanschluss umsteigen, freuen sich die im VATM organisierten Mitbewerber der Telekom. Will der Kunde den Bündelanschluss nicht mehr nutzen und auf einen einfachen Standardanschluss umsteigen, entfällt darüber hinaus auch die Gebühr von 25,81 Euro, die bislang zu entrichten war.
Bezüglich DSL steht die Entscheidung noch aus, aber dem Magazin Wirtschaftswoche liegen angeblich Berichte vor, die einen Abschluss der Untersuchung für das erste Quartal 2005 veranschlagen. Ähnlich wie die als Bündelanschlüsse bezeichneten Geschäfte der Telekom sind den Wettbewerbern die DSL-Geschäfte der Telekom schon lange ein Dorn im Auge. Vor allem durch die Mehrheit der Anschlüsse auf der letzten Meile zum Kunden – derzeit in der Branche geschätzt über 90 Prozent – sei dem ehemaligen Monopolisten eine unvertretbare Marktmacht gegeben. Schließlich ist der erste Schritt zur Privatisierung des Staatskonzerns schon im November 1996 gegangen worden. Ein Beispiel für die besondere Position der Telekom beim DSL-Absatz besteht darin, dass die Rivalen DSL-Anschlüsse über Telekom-Leitungen nur an Kunden verkaufen können, die auch einen Telefonanschluss bei der Telekom haben.
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