Das Angebot von raubkopierten Filmen in einer Internet-Auktionsbörse ist einem 28-Jährigen aus Gießen zum Verhängnis geworden. Er wurde erwischt und muss nun 16.500 Euro Geldstrafe zahlen – eine der höchsten Summen gegen eine Privatperson in diesem Bereich.
Wenn er Pech hat, dann erwartet den Filmpiraten noch mehr Ärger, denn möglicherweise muss er auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen. Das kann wieder eine Geldstrafe sein oder vielleicht sogar Freiheitsentzug. Diese Entscheidung hängt von der Schwere der Tat und vielen anderen Faktoren ab. Die Staatsanwaltschaft wollte das Vorliegen eines Strafverfahrens aber noch nicht bestätigen, berichtet die dpa.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes seien 251 Datenträger mit Raubkopien entdeckt worden, darunter ‘Troja’, ‘I, Robot’ und ‘Spiderman 2’. Dies teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen am Donnerstag in Hamburg mit.
Der Raubkopierer ist kein unbeschriebenes Blatt. Er war schon einmal aufgeflogen, hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und sich gegenüber der Filmwirtschaft verpflichtet, bei einem Verstoß eine Geldstrafe zu zahlen. Nur wenige Tage später verschickte der 28-Jährige der Gesellschaft zufolge jedoch Mails an Bieter, in denen er ihnen erneut illegale Filmkopien anbot. Mit Hilfe von Testkäufen wurden drei seiner Filme als Raubkopien identifiziert.
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