1999 begann der Streit um das so genannte Eolas-Patent, jetzt ist ein weiterer Meilenstein erreicht: Ein US-Gericht bestätigte bereits zum zweiten Mal die Rechte der Patentinhaber und wies die Klage von Microsoft dazu ab. Damit sind die University of California und deren Technikfirma Eolas aber nur teilweise zufrieden.
Microsoft hat angekündigt, weiter gegenklagen zu wollen. Das Unternehmen prüft die Entscheidung der Richter und versucht einen Weg zu finden, doch noch die Rechtmäßigkeit von Eolas Ansprüchen abzuwehren. Es geht um die Rechte an einer bestimmten Methode, interaktiven Content in eine Website fest einzubetten und dort abrufbar zu machen. Eolas hatte die Art, wie der Microsoft-Browser Internet Explorer auf ausführbaren Code zugreift, als Patentverletzung begriffen und den Redmonder Konzern verklagt, der sich seitdem wehrt.
Für Eolas steht faktisch die Existenz auf dem Spiel. Microsoft versucht hingegen weiterhin nachzuweisen, dass zu dem Zeitpunkt, da Eolas das Patent beantragt hatte, die Technik mit der Einbettung von ausführbarem Code bereits Marktstandard gewesen sei. Das will der Konzern vermutlich nach wie vor anhand eines Browsers von 1993 nachweisen.
Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…
Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.
Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.
Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.
Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.
DDoS-Angriffe haben seit dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine an Häufigkeit und…