Offenbar hatte das Arbeitsverhältnis nicht im Guten geendet. Ein britischer Teenager hatte seinen ehemaligen Brotgeber mit 5 Millionen Mails zugebombt. Angeklagt wurde er wegen Missbrauchs eines Computers, was aber ein Denial of Service nicht mit einschließt. Dennoch wurde er von den Vorwürfen freigesprochen.
Ein Gericht in Wimbledon hatte erklärt, der Jugendliche hätte keinerlei Gesetze gebrochen. Die Tatsache, dass er eine Flut von unbestellten Mails auf den Unternehmensserver losgelassen hatte, war in den Augen der Richter keine Straftat.
So hatte der Jugendliche keine Passwörter geknackt oder sonstige Manipulationen vorgenommen. Der angegriffene Server sei schließlich, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung, zu dem Zwecke des Empfangens von elektronischen Nachrichten aufgesetzt worden.
Zwar hätte jede einzelne Mail eine ‘Modifikation’ bedeutet. Dennoch hatte der erboste Teen die erste Modifikation, nämlich eine Mail zu verfassen, ohne das Übertreten eines Gesetztes getätigt, weshalb auch keine Straftat vorliege.
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