VDSL-spezifisches TKG hat auch den Bundesrat passiert

Dies geschah gegen den erklärten Widerstand der Rivalen der Deutschen Telekom sowie der Bundesländer Hamburg und Niedersachsen. Warum ihr angekündigter Widerstand nun eingebrochen war, ist aus ersten Meldungen nicht erkennbar.

“Die Große Koalition aus CDU, SPD, Telekom und Wirtschaftsausschuss hat sich gegen die berechtigten Interessen der EU, des Wettbewerbs, der Bundesnetzagentur und verschiedener Bundesländer für eine verbraucherfeindliche Lösung im Breitbandwettbewerb entschieden”, sagte Peer Knauer, Präsident des Bundesverbandes Breitbandkommunikation und neues Präsidiumsmitglied im Verband VATM, anlässlich der Billigung des Entwurfs des TKGin der heutigen Bundesratssitzung. “Damit bleibt der Preiswettbewerb in der Königsdisziplin der DSL-Verbindungen auf der Strecke.”

Das Telekommunikationsgesetz schließe in § 9a die Firmen nun zwar von VDSL-Produkten vorerst aus, nicht unbedingt aber von der dafür notwendigen Infrastruktur. Knauer will sich dafür einsetzen, dass für die Mitglieder des Verbands der Zugang zu den kundennahen Kabelverzweigern am Straßenrand möglich wird. Auf diesem Wege kämen die Unternehmen dann doch noch in die Lage, hochbreitbandige Dienste zu ihren Kunden zu transportieren.

Auch der Widerstand von Datenschützern und Bürgerrechtlern konnte sich bei der heutigen Bundestagssitzung nicht durchsetzen: Das Gesetz zur Anlage der umstrittenen Antiterrordatei wurde ebenfalls beschlossen. Damit kann nicht nur das Bundeskriminalamt eine zentrale Antiterrordatei aus für die Bürger undurchsichtigen Datensätzen von Geheimdiensten und Polizei einrichten. Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen müssen dem militärischen Abschirmdienst, dem BND und der Polizei in diesem Rahmen Auskunft geben. Terrorverdacht, aber auch nicht definierte “verfassungsfeindliche Bestrebungen” im Inland reichen aus, um in die Datei zu kommen.

Silicon-Redaktion

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