Schäuble strebt für ‘Bundes-Trojaner’ Grundgesetzänderung an

“Wenn in diesen Fällen Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen”, sagte Schäuble dem Handelsblatt.

Schäuble argumentierte bei seinem neuen Vorstoß mit der Grundgesetzänderung bei der akustischen Wohnraumüberwachung. Damals sei bereits schon einmal Artikel 13 ergänzt worden. Kritiker sehen hier die demokratische Grundfeste erschüttert. Nicht nur der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, warnte vor der Totalausspähung der Privatsphäre. Während der gesamten Diskussion meldeten sich bereits Gegner des so genannten Bundes-Trojaners zu Wort.

Sie sehen in dem Ansinnen Schäubles auch einen Widerstand und eine Inakzeptanz gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte mit dem Urteil zur Wohnraumüberwachung, besser bekannt als ‘Großer Lauschangriff’, bekräftigt, dass es einen “Kernbereich privater Lebensgestaltung” gebe, in die die akustische Überwachung nicht eingreifen dürfe. Würden jetzt private Computer heimlich ausspioniert, greife diese Handlung genau in diesen Kernbereich ein. Damit zu argumentieren, sei daher schlichtweg falsch, lautet der Tenor bereits seit einigen Wochen.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), wies die Kritik zurück. Es sei unverantwortlich, in der deutschen Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass mit den geplanten Änderungen bei den Sicherheitsgesetzen die Telefone, Wohnungen und Computer unbescholtener Bürger massenhaft überwacht werden sollten. Es gehe um den Schutz vor Mördern, Kinderschändern, vor organisierten Drogenhändlern und vor allem vor islamistischen Terroristen.

Mit dem ‘Panikargument’ argumentierte heute auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries – jedoch in die andere Richtung. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel warnte sie davor, “öffentlich Debatten zu führen, die den Menschen Angst machen und die in die Irre führen”. Der aktuelle Vorstoß des Innenministers sei mit ihr nicht abgesprochen worden. Schäuble hatte genau das aber behauptet. Zypries stellte klar, dass die akustische Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung ” in meine Zuständigkeit und nicht in die des Bundesinnenministeriums fällt”.

Zusätzlich zur Grundgesetzänderung will Schäuble außerdem erreichen, dass Fingerabdrücke nicht nur im Reisepass, sondern auch bei den Passämtern hinterlegt werden sollen. Auch hier hagelte es Kritik mit der Begründung, damit bewege man sich direkt auf eine Bundesdatenbank zu, die von jedem in der Bevölkerung Daten gespeichert habe.

Silicon-Redaktion

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