Die Konzernanwälte der Recording Industry Association of America (RIAA) müssen sich jetzt mit der Gegenklage der berühmtesten so genannten ‘P2P-Oma’ auseinandersetzen. Mrs. Crain steckt in einer Klage der RIAA fest, die ihr, die keinen Computer besitzt, geschweige denn einen bedienen kann, illegale P2P-Aktivitäten nachgewiesen haben will. Sie wehrt sich jetzt mit einer Gegenkage.
Ihre Anwälte haben die Firma MediaSentry gefunden, die die Informationen für die RIAA erlangt haben will. Diese habe allerdings ohne Lizenz gearbeitet, was nach Gesetz verschiedener US-Staaten verboten ist. Beziehungsweise können Informationen, die auf diese Weise ohne Detektei-Lizenz oder ähnliche Berechtigung erlangt werden, nicht vor Gericht oder sonstwie rechtswirksam verwendet werden. Dies sei der RIAA bewusst gewesen. Sie soll diese zu Ermittlungen unberechtigte Firma sogar bewusst eingesetzt und diesen illegalen Umstand der Informationsbeschaffung gefördert haben.
Das würde, sollte Mrs. Crain damit durchkommen, ihre eigene Klage, die sie niederzuringen hat, in Luft auflösen. Doch auch andere vergleichbare Fälle könnten damit abgewehrt werden. Weitere ältere Damen in anderen US-Bundesstaaten verfolgten die neue Wendung sehr genau, weil auch ihre angebliche P2P-Nutzung durch MediaSentry nachgewiesen worden sein soll und es meist keinerlei andere Beweise gebe. In der amerikanischen Öffentlichkeit herrscht, einem Bericht der Zeitschrift ‘ars technica’ und angeschlossenen Blog-Einträgen zufolge, ein breiter Konsens, dass die Großmütter gewinnen müssen.
Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.
Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.
Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.
DDoS-Angriffe haben seit dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine an Häufigkeit und…
Lieferkettenplanung in Deutschland auf Basis von Excel bei 37 Prozent der befragten Unternehmen im Einsatz.
Bedienpersonal von Fertigungsanalagen soll mögliche Risiken auch ohne Cybersecurity-Fachwissen erkennen und minimieren können.