Das IT-Unternehmen hatte den zuständigen Richter in dem anstehenden Prozess um das baldige Fällen eines Urteils gebeten. In dem Verfahren geht es darum, wer die Urheberschaft von ‘Unix System V’ für sich reklamieren darf – SCO oder Novell.
SCO hatte jetzt um schnelle Bestätigung gebeten, dass Novell den Code entwickelt hat – eine Entscheidung die bereits gefällt ist, aber augenscheinlich noch nicht rechtskräftig beschlossen. Das aber ist die Voraussetzung dafür, dass SCO in Berufung gehen kann. Offenbar hat die SCO Group genau das vor und will erreichen, dass dies schneller geht.
Richter Dale Kimball hatte in einem Ergebnisurteil bereits Anfang des Monats Novell die Urheberschaft zuerkannt. Damit könnte sich auch die Auseinandersetzung mit IBM, wo es um dieselben Urheberfragen geht, in Luft auflösen. Ist das Recht bei Novell, so kann SCO schließlich nichts von IBM einfordern.
Novell hat eine Gegenklage eingereicht, die die Tantiemen aus Unix-Code-Vertrieb betrifft. Sie wird, beginnend am 17. September, in einem nur für vier bis fünf Tage angesetzten Prozess entschieden werden. Kann SCO davor noch in Berufung gehen, so wäre dies ein taktischer Vorteil – er dürfte allerdings keine Auswirkungen auf die anstehenden Entscheidungen haben. Dennoch versuchte SCO in der schriftlichen Eingabe an das Gericht zu erreichen, dass das endgültige Urteil und die folgende Berufung von den anderen Verfahren getrennt behandelt wird.
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