Das im Jahr 2004 verabschiedete Gesetz verbietet den Bundesstaaten und den lokalen Regierungen Steuern auf Dienstleistungen zu erheben, die den Zugang zu Inhalten, Informationen, E-Mail oder anderen Services über das Internet ermöglichen. Doch diese großzügige Handhabung war als Übergangsregelung gedacht und läuft am 30. November aus. Einige Abgeordnete befürworten inzwischen ein permanentes Aussetzen dieser Steuern, während andere nur eine Verlängerung um weitere vier Jahre vorschlagen.
Anfang des Sommers hatten Befürworter und Gegner sich auf einen Kompromiss geeinigt, der vorsah, die Besteuerung nochmal für eine begrenzte Zeit auszusetzen und dann das Konzept des Internetzugangs neu zu definieren. Doch bislang wurde darüber noch keine Entscheidung getroffen und die Gesetzesvorlagen kursieren immer noch in den Unterausschüssen. Sollte das Stillhalteabkommen nicht erneuert werden, können die einzelnen Bundesstaaten Steuern auf digitale Anschlüsse, Kabelmodems und WLAN-Zugänge der Abonnenten erheben. “Das wird je nach Bundesstaat zwischen fünf und 14 Prozent ausmachen”, meinte Broderick Johnson, Sprecher der Koalition Don’t Tax Our Web.
Doch bislang haben die Befürworter des Steuerverbots die Politiker jedes Mal davon überzeugen können, dass es besser sei flexibel zu bleiben und die Notwendigkeit von Steuern immer wieder neu zu evaluieren.
Ein weiterer strittiger Punkt ist die Definition von Internetzugang. Organisationen wie die National Governors Association haben sich kritisch geäußert und zu bedenken gegeben, dass einige Unternehmen von dem Gesetz Gebrauch machen könnten, um Steuern auf Dienstleistungen zu erheben, die mit Internetzugängen verbunden sind, wie Telefon oder Kabelanschluss.
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