Während dieser Zeit, dürfen Gläubiger ihre Forderungen ausschließlich über das Insolvenzgericht geltend machen. Das Unternehmen versucht indessen über eine Reorganisation, während der die Geschäfte weiterlaufen, wieder aus den roten Zahlen herauszukommen.

Das Board sei darin übereingekommen, dass dieser Schritt für alle Betroffenen langfristig die beste Lösung sei, heißt es in einer Mitteilung des Unix-Herstellers. So werde das Unternehmen auch weiterhin den laufenden Geschäften nachkommen.

“Wir wollen sicherstellen, dass sich unsere Kunden und Partner auch weiterhin auf SCO-Produkte sowie Support und Service für geschäftskritische Projekte verlassen können”, betont Darl McBride, President und CEO der SCO Group. Mit dem Gläubigerschutz gemäß Chapter 11 könne das Unternehmen weiterarbeiten und sich auf die Zukunftspläne konzentrieren.

SCO musste sich im Rechtsstreit um Rechte am Betriebssystem Unix geschlagen geben. Ein Gericht sprach Novell die strittigen Urheberrechte an Unix zu und damit zerfielen auch SCOs Ansprüche gegenüber IBM, Red Hat sowie anderen Unternehmen. SCO hatte zudem versucht, unter Linux-Nutzern mit eben diesen Ansprüchen Unsicherheiten zu schüren und bot quasi eine Schutzlizenz gegen weiterreichende rechtliche Ansprüche seitens SCO an. Zunächst auch in Deutschland, nach einer gerichtlichen Verfügung jedoch nur noch in den USA.

Im Nachklang an den Antrag stürzte der Kurs des börsennotierten Unix-Providers erneut ab. Der Kurs brach um rund 43 Prozent ein und stand zeitweise bei 37 Dollar-Cent. 2003, als SCO mit dem Rechtsstreit mit IBM und mit Finanzmitteln, die Microsoft indirekt über einen Investor in das Unternehmen investierte, rechneten sich die Anleger noch Chancen auf einen Erfolg vor Gericht aus. Damals lag der Kurs bei etwa 20 Dollar.

Silicon-Redaktion

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