Online-Durchsuchungen grundsätzlich erlaubt

Zu diesen wichtigen Rechtsgütern zählen Menschenleben oder der Bestand des Staates. Mit seinem Urteil habe das Gericht erstmals ein “Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” geschaffen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp.

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage von Bürgerrechtlern und Politikern gegen das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung. Dem NRW-Verfassungsschutz wurde darin der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme erlaubt.

Geklagt hatten eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, unter ihnen der FDP-Politiker Gerhart Baum. Die Kläger sahen unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis verletzt.

Diese Klage war erfolgreich – das Bundesverfassungsgericht erklärte das NRW-Gesetz wegen zahlreicher Fehler für verfassungswidrig. Das Gesetz verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sei daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, hieß es im Urteil.

Die Entscheidung hat auch große Auswirkungen auf die Bundespolitik. Die große Koalition plant ein Neufassung des ‘BKA-Gesetzes’, mit dem auch die Online-Durchsuchungen geregelt werden sollen. Während sich die CDU bisher für die Online-Durchsuchungen aussprach, wollte die SPD erst die Entscheidung der Karlsruher Richter abwarten.

“Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt”, hieß es jetzt von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Die Entscheidungsgründe bedürften einer Analyse und würden bei der beabsichtigten Novellierung des BKA-Gesetzes berücksichtigt. “Ich gehe davon aus, dass nunmehr die von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann.” Die Online-Durchsuchung werde “nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen” zum Einsatz kommen.

Der Branchenverband Bitkom begrüßte das Urteil. “Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss”, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Ein grundsätzliches Nein sei nicht zu erwarten gewesen.

Das vom Bundesverfassungsgericht geschaffene ‘Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme’ sei nicht schrankenlos. “Jetzt haben wir eine Grundlage für künftige Debatten um Sicherheit und Informationstechnik”, so Rohleder.

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Silicon-Redaktion

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