Bundestrojaner galoppiert durch die Instanzen

Kritiker sehen in der Neuregelung eine Aufweichung der Trennung von Geheimdienst und Polizei. Nach wie vor sind nicht alle verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt. Obwohl der Innenauschuss des Bundestages im Rahmen einer Experten-Anhörung im September zu dem Schluss kam, dass der Entwurf der Verfassung entspreche. Darüber hinaus äußerte der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, vor einigen Monaten die Vermutung, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit dem neuen Gesetz eine mächtige Bundespolizei nach Vorbild des Amerikanischen FBIs anstrebe. Den Ländern würden dadurch Kompetenzen entzogen.

Gegenüber der Nachrichtenagentur AP sagte der stellvertretende Chef der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, im Anschluss an die Gespräche: “Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen Anforderungen erhöht.” Dennoch helfe das Gesetz der Behörde in der Praxis der Terror-Bekämpfung.

Um die Privatsphäre nicht zu gefährden, soll nun ein zweistufiges Verfahren gegen Missbrauch der ausgeweiteten Befugnisse schützen. So bedarf eine Durchsuchungen oder Überwachungsmaßnahme einer richterlichen Genehmigung. Zudem müsse sichergestellt werden, dass der “Kernbereich privater Lebensgestaltung” nicht verletzt werde. Das sollen jeweils zwei Beamte des BKA zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten des BKA überprüfen.

Damit, laut Fritz-Rudolf Körper, stellvertretender Fraktionschef der SPD, in der ARD, sei für das Überwachen von Festplatten ein Verfahren gefunden worden, dass den Anforderungen des Bundesverfassungsgericht voll Rechnung trage. Sollte der Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten haben, würden diese einem Richter vorgelegt, so Körper.

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Silicon-Redaktion

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  • Keinen Dank für das Danäer-Geschenk!
    Hätte man seinerzeits das Volk Trojas befragt, was Sie von dem komischen Pferd vor den Stadtmauern halten, Sie hätten sich wohl eher auf Seite des Laokoon geschlagen und dieses seltsame Gebilde (wie die Geschichte zeigte: zu Recht) eher mit Brandgeschützen attakiert als es frohlockend in die eigene Sicherheitszone zu rollen.

    Nun, an die Abwesenheit von geschichtlich-transzendierter Intelligenz haben wir uns ja alle lange genug gewöhnt.
    Aber wenigstens etwas gesunden Menschenverstand dürfen wir doch eigentlich vorraussetzen, auch bei Politikern, oder?

    Um so unverständlicher, warum mit einem einzigen, auf weiten Strecken unhaltbarem und psycholisch überhöhtem Argument die Säulen der Demokratie unwiderbringlich zerlöchert und Strukturen für Mißbrauch und Willkür auf hohem Niveau geschaffen werden.

    Allein die tausenden jährlich "verlorenen" Informationsträger quer durch alle Geheimhaltungsstufen, vom USB-Stick bis zu ganzen Großrechnern beweisen, das spätestens bei der "Weiterverarbeitung" und Speicherung der Bundestrojaner-Kollekte den Bürgern kein glaubwürdiger Persönlichkeitsschutz mehr versprochen werden kann und darf!

    Quis custodiet ipsos custodes?

  • Bundestrojaner galoppiert durch die Instanzen
    Da kann ich mich nur der Meinung des HB anschließen.
    Hoffentlich erkennt das Wahlvolk, (noch Souverän genannt) die versteckten Absichten des Herrn Schäuble und wählt diese Parteien der Demontierer des Grundgesetzes ab. Ich hoffe auf den gesunden Menschenverstand der Wähler und dass sie sich nicht zum Stimmvieh degradieren lassen!!

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