Bouygues Télécom, der drittgrößte Mobilfunkanbieter Frankreichs hatte gegen die iPhone-Exklusiv-Vermarktung vom Mobilfunkbetreiber Orange Beschwerde eingelegt. Das Urteil wurde in einer Blitzentscheidung gefällt, damit noch vor dem wichtigen Weihnachtsgeschäft andere Anbieter das Apple iPhone verkaufen können.
Der Wettbewerbsrat begründete am vergangenen Mittwoch die Entscheidung damit, dass der französische Markt schon jetzt unter mangelnder Konkurrenz leide. Orange, ein Tochterunternehmen von France Télécom, vertreibt das Kulthandy seit November 2007 exklusiv in Frankreich. Ursprünglich war ein alleiniges Vertriebsrecht von fünf Jahren festgesetzt.
Da fragt man sich doch, warum sowas nicht in Deutschland möglich ist! Die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung von Vodafone im Dezember letzten Jahres gegen die Exklusivvermarktung des iPhones durch T-Mobile wurde von einem Hamburger Gericht abgeschmettert.
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