Demnach werden häufig Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Diese besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Zum Beispiel müssen Anbieter bei Auktionen meist eine Frist von einem Monat statt der sonst üblichen zwei Wochen nennen.
Der Bitkom empfiehlt, für die Widerrufsbelehrung einen neuen Mustertext des Bundesjustizministeriums einzusetzen. Damit können sich Shop-Betreiber schützen. Der Text ist seit dem 1. April online verfügbar.
Häufige Fehlerquellen sind unter anderem das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Übersicht über juristische Fallstricke gibt die ‘Checkliste Onlinegeschäft’ des Bitkom. Das Kleingedruckte wird dem Bitkom zufolge oft nicht genug beachtet. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen seien Online-Händler aber weitgehend sicher vor Abmahnungen. Die Checkliste gibt es kostenfrei zum Download.
 
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