Schnell ließen sich falsche oder unbestätigte Nachrichten via Twitter oder Blogs verbreiten, oder nichtsahnende Besucher auf gefälschte Seiten mit Malware locken. Das habe die Vergangenheit bereits gezeigt.
Sophos empfiehlt deshalb, immer die Seriosität einer Quelle zu prüfen. Links zu Wahl-Umfragen sollten nicht blind verfolgt und persönliche Daten nicht bedenkenlos preisgegeben werden.
Die zunehmende Verbreitung Internetfähiger Mobiltelefone und PDAs, die den Zugriff auf Twitter, Facebook und Co. auch von unterwegs erlauben, stelle die Organisatoren der Wahlen vor Probleme. Nach Paragraf 32, Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes sei es verboten, Ergebnisse von Wählerbefragungen, die nach der Stimmabgabe durchgeführt wurden, vor der offiziellen Schließung der Wahllokale zu veröffentlichen. Twitter stelle hier eine Verlockung für jeden dar, der Zugriff auf solche Ergebnisse hat.
Und dazu zählen viele: nicht nur die Spitzenkandidaten der Parteien und ihr Umfeld, sondern auch die Mitarbeiter von Umfrage-Instituten und Wahl-Sondersendungen sowie nicht zuletzt auch Wahlhelfer in den Wahllokalen. So kam es beispielsweise bei den letzten Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und dem Saarland zu vorab getwitterten Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe, den sogenannten Exit Polls. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
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