Brauchen wir jetzt Cyber-Cops?

Löscht ein Mitarbeiter Daten wie etwa Termine, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Gesetz zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am Dienstag für nichtig erklärt hat, bahnt sich in der schwarz-gelben Koalition neuer Streit an.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat es nicht eilig neue Gesetze zu erlassen. Sie sagte in der ARD am Dienstagabend, dass man sich jetzt seriös und handwerklich ordentlich mit den Auswirkungen des Urteils beschäftigen müsse. “Da kann nichts automatisch übers Knie gebrochen werden”, erklärte die FDP-Politikerin.

Leutheusser-Schnarrenberger widersprach damit dem Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der eine sehr schnelle verfassungskonforme Variante des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verlangt. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, (CDU) sagte dem Sender “Phoenix”, die Union strebe die Verabschiedung eines neuen Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause an. Dagegen ist für den SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz laut “Stuttgarter Zeitung” das Gesetz politisch gescheitert.

Fest steht, dass das Urteil der Karlsruher Richter nicht das Aus für die Vorratsdatenspeicherung bedeutet. Denn die ihr zugrunde liegende europäische Richtlinie hat Karlsruhe nicht angetastet, sie gilt und muss von der Bundesregierung in deutsches Recht übertragen werden. Seit März 2006 schreibt die EU-Richtlinie 2006/24/EG die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor. Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen demnach EU-weit Verbindungsdaten zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern. Doch neue Gesetzesentwürfe sind aufgrund der Unstimmigkeiten in der Koalition in weite Ferne gerückt.

Einige Politiker machen sich nun auch große Sorgen über die Sicherheit. So äußerte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gegenüber der “Financial Times Deutschland”, dass der rechtlose Zustand Menschenleben kosten könne, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung auf den Weg gebracht habe. Ebenso besorgt zeigen sich die Polizistenverbände. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt hält es für nötig, 3000 Cyber-Cops einzusetzen, um rechtsfreie Räume im Internet zu verhindern. Nach seiner Ansicht habe das gefällte Urteil den Ermittlern ein wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung von Kinderpornografie, organisierte Kriminalität und Terrorismus genommen. Doch Leutheusser-Schnarrenberger zeigt hinsichtlich der Sicherheit keine Bedenken. Sie erklärte, dass auch bis Juni 2008, als es noch keine Vorratsdatenspeicherung gab, sehr erfolgreich Straftaten verfolgt wurden. “Hier muss keiner Sorge haben, dass wir jetzt in eine Sicherheitslücke schlittern.”

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger macht sich keine Sorgen um die Sicherheit.
Foto: www.leutheusser-schnarrenberger.de