Vom iPhone-Prototyp zu Gizmodo-Gate

Unklar ist jetzt unter anderem, ob die Beweisunterlagen, die bei der Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, zulässig sind. Fraglich ist eben, ob in diesem Fall nicht US-Gesetze gelten, die Journalisten vor derartigen Durchsuchungsaktionen schützen.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) auf alle Fälle sieht sich nach der Veröffentlichung der Unterlagen in ihrer Kritik bestätigt. Es habe keine rechtliche Basis für die Hausdurchsuchung gegeben, schreibt EFF-Anwalt Matt Zimmermann.

Appel übrigens argumentiert laut des Gerichtsunterlagen, das Unternehmen habe durch den verloren gegangenen iPhone-Prototypen einen enormen wirtschaftlichen Schaden erlitten. Potenzielle Käufer des Smartphones könnten sich durch die Berichte entschlossen haben, auf die nächste Generation des Gerätes zu warten, anstatt derzeit erhältliche Modelle zu erwerben, so der Apple-Anwalt.

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Silicon-Redaktion

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