Karlsruhe ordnet Handel mit Software-Lizenzen

Im Zentrum des Streites steht der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts. Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet dieser, dass zum Beispiel ein Verlag nicht bestimmen kann, was mit einem Buch passiert, nachdem er das Buch verkauft hat – das Urheberrecht ist dann “erschöpft”. Im vorliegenden Fall ist Oracle (der Verlag) dagegen, dass Usedsoft Software-Lizenzen (das Buch) an Dritte verkaufen will – ohne vorher Oracles Zustimmung einzuholen.

Dass der Erschöpfungsgrundsatz auch für Software gilt, steht bereits fest. Usedsoft vertritt nun die Meinung, dieser Grundsatz gelte nicht nur für Software, die auf einem Datenträger verkauft wird, sondern auch für Software, die ein Nutzer per Download von der Website des Herstellers bezieht.

Usedsoft hatte damit geworben, seinen Kunden auch Lizenzen für solche Programme zu verkaufen. Oracle klagte dagegen und bekam sowohl vom Landgericht München I (Az. 7 O 7061/06, 15. März 2007) als auch vom Oberlandesgericht München Recht (Az. 6 U 2759/07, 3. Juli 2008).

Fotogalerie: Das Aus für gebrauchte Software?

Klicken Sie auf eines der Bilder, um die Fotogalerie zu starten

Am 30. September fand vor dem – für Urheberrecht zuständigen – I. Zivilsenat des BGH die mündliche Verhandlung statt (Az. I ZR 129/08). Oracle vertrat dabei die Auffassung, dass der Erschöpfungsgrundsatz nur für körperliche Werkstücke gelte – der Hersteller macht also einen Unterschied zwischen Software auf Datenträgern und per Download bezogenen Programmen.

Laut Oracle-Anwältin Dr. Truiken Heydn, Partnerin in der Münchner Kanzlei teclegal Habel, stützt Usedsoft sein Geschäftsmodell auf ein Urteil des BGH vom 6. Juli 2000 (Az. I ZR 244/97). Der BGH habe damals entschieden, dass Microsoft einem Händler nicht verbieten könne, als OEM-Version gekennzeichnete, unbenutzte, in Folie eingeschweißte Originaldatenträger ohne einen neuen PC weiterzuverkaufen. Usedsoft-Kunden erhielten jedoch oft keine Originaldatenträger und Usedsoft lasse sich von den ursprünglichen Lizenznehmern in vielen Fällen keine Originaldatenträger übergeben, so Heydn.

Page: 1 2 3

Silicon-Redaktion

Recent Posts

Kubernetes in Cloud-Umgebungen

Ein elementarer Bestandteil einer effektiven Cloud-Strategie ist nach erfolgter Implementierung die künftige Verwaltung des Dienstes.

2 Tagen ago

Aras erweitert seine PLM-Plattform

Die Neuerungen sollen den Digital Thread, die Low-Code-Entwicklung, die Visualisierung komplexer Baugruppen und das Lieferantenmanagement…

2 Tagen ago

Manufacturing-X: Zurückhaltung überwiegt

Eine Bitkom-Umfrage attestiert der Datenraum-Initiative des Bundes hohe Bekanntheit in der Industrie. Doch noch ist…

2 Tagen ago

Ransomware „Marke Eigenbau“

Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…

3 Tagen ago

Bad Bots: Risikofaktor mit hohen Folgekosten

Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…

4 Tagen ago

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

5 Tagen ago