Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Axel Oppermann, Analyst der Experton Group, erwartet davon mehr rechtliche Sicherheit. In dem Verfahren gehe es jedoch nur um eine Facette der grundsätzlichen Diskussion – der Streit beziehe sich nur auf Software, die online in Verkehr gebracht wurde. Wichtige Themen, etwa die Aufteilung von Volumenverträgen, müssten darüber hinaus bald geklärt werden.
Oppermann: “Der Markt für gebrauchte Software erhielte neue Impulse, wenn Usedsoft Recht bekäme“. Auch die Kunden könnten seiner Meinung nach davon profitieren. “Die Beschaffungslage würde sich entspannen und die Preise für gebrauchte Software würden sich nochmals nachhaltig reduzieren.”
Ein Sieg von Oracle hätte laut Oppermann zunächst wenige Konsequenzen. Denn derzeit werden Lizenzen, die sich auf online vertriebene Software beziehen, in der Regel nicht gehandelt. Falls der BGH den Erschöpfungsgrundsatz für den Handel mit Lizenzen von Download-Software ausschließt, habe das daher “nahezu keine Auswirkungen auf das Tagesgeschäft der Händler von Gebraucht-Software”, so Oppermann. Aber: “Das Urteil würde sich extrem negativ auf das Image der Händler auswirken.”
Peter Marwan von der silicon.de-Schwesterpublikation ZDNet.de hat mit Professor Dr. Olaf Sosnitza von der Universität Würzburg über den Handel mit gebrauchter Software und das Urheberrecht gesprochen:
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