Neues Jahressteuergesetz stellt digitale Rechnungslegung auf den Kopf

Ab dem ersten Januar werden 36 Änderungen zum ersten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 vorgenommen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die “Umkehr der Steuerschuldnerschaft”. Diese trifft zum Beispiel auf Branchen wie Gebäudereinigungsfirmen zu. Laut neuer Bestimmung, müssen künftig die Kunden von Gebäudereinigungsfirmen unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer selbst ausrechnen, separat ausweisen und dem Finanzamt melden.

Damit sind nahezu alle Unternehmen, die über große Büroflächen verfügen, von der neuen Bestimmung betroffen. Das bedeutet deutlichen Mehraufwand für die Buchhaltung. Wie Raimund Schlotmann, Director Business Unit Purchase to Pay bei dem Dokumentenverwalter Itella Information, erklärt, lässt sich dieser Mehraufwand jedoch über eine digitale Rechnungslegung abfedern.

“Buchhaltungsangestellte haben bereits heute hohen Aufwand mit eingehenden Rechnungen. Die Erweiterung der Regelung zur Steuerschuldumkehr auf weitere Gewerbe bedeutet für viele Büroangestellte in Rechnungsabteilungen einen zusätzlichen Zeit- und für das Unternehmen einen Kostenaufwand. Um hier keine unnötigen Ressourcen zu verschwenden, müssen besonders Unternehmen, die bislang auf die traditionelle Papierrechnung gesetzt haben, ihre Prozesse langfristig ändern und den Wechsel auf eine digitale Rechnungslegung in Betracht ziehen. Hier besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Umsatzsteuer im digitalen Dokument automatisch ausrechnen und einfügen zu lassen, ohne dies manuell zu tun. Per Knopfdruck kann man so den entsprechenden Betrag für das Finanzamt errechnen.”

Eine Digitalisierung der Papierrechnung könne ein erster Schritt sein. So sei laut Schlotmann beispielsweise ein direkter Abgleich mit Einkaufsdaten möglich. Es hat außerdem den Vorteil, dass die Rechnung nicht nur in einen elektronischen Workflow übergeben wird, sondern auch eine Automatisierung der Umsatzsteuer erfolgt.

Schlotmann: “Es ist abzusehen, dass zukünftig noch mehr Branchen von den Auswirkungen des Jahressteuergesetzes betroffen sein werden. Unternehmen sollten hier frühzeitig die Weichen in Richtung digitale Rechnung stellen, um nicht hinterher in der Administration zu versinken.”

Silicon-Redaktion

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