Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers beantragt, weil gegen ihn Vorwürfe der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung erhoben werden. Nun haben seine Anwälte eine Beschwerde gegen die Auslieferung angekündigt.

Der Richter Howard Riddle hat dem Antrag der schwedischen Justiz statt gegeben. Nun soll Assange zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zweier schwedischer Frauen in Schweden befragt werden. Der 39-Jährige steht in Großbritannien unter Hausarrest und sieht hinter der schwedischen Anklage ein Komplott gegen ihn, um die Plattform WikiLeaks zu diskreditieren.

Assange fürchtet nun, dass Schweden ihn dann an die USA ausliefern könnte. Daher haben seine Anwälte Beschwerde gegen das Urteil angekündigt. Sieben Tage lang haben Vertreter des WikiLeaks-Gründers dafür Zeit. Innerhalb von 40 Tagen muss das Gericht über den Antrag entscheiden.

Derzeit prüfen die USA rechtliche Schritte gegen den Gründer der Enthüllungsplattform. Assanges Anwalt Alan Dershowitz erklärte jedoch, dass man einer möglichen Anklage in den USA gelassen gegenüber stehe. WikiLeaks habe nicht gegen US-Gesetze verstoßen. Der Anwalt wirft den USA aber auch vor, unterschiedliche Maßstäbe anzulegen.

Silicon-Redaktion

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