Damit erring das US-Justizministerium einen wichtigen Sieg. Dieses 20 Seiten umfassende Urteil könnte bei der weiteren rechtlichen Verfolgung von Julian Assange eine zentrale Rolle spielen. Die US-Justiz versucht seit einigen Monaten bislang erfolglos dem Internetaktivisten einen Gesetzesbruch nachzuweisen.
Mit dem Urteil wies die Richterin Theresa Buchanan die Argumente verschiedener Bürgerrechtsorganisationen zurück, die sich auf Bundesgesetze und die amerikanische Verfassung berufen.
Buchanan erklärte jedoch, dass die Nutzer ihre Posts bereits öffentlich zugänglich gemacht hätten, daher treffe das erste Amendment nicht zu. Auch das vierte Amendment sei nicht verletzt, weil die Twitter-Nutzer keinen Privaten Interessen an ihrer IP-Adresse hätten und auch das Bundesgesetz greife in diesem Fall nicht, weil die Strafverfolgung sich nicht für den Inhalt der Kommunikation interessiere. Die Eelctronic Frontier Foundation (EFF) prüfe laut eigenen Angaben, ob man in diesem Fall in Berufung gehen werde.
Bei den fraglichen Accounts handelt es sich um die Twitter-Accounts von Birgitta Jónsdóttir, einer isländischen Parlamentarierin, die offenbar an der Veröffentlichung von geheimen US-Militär-Videos beteiligt war, dem amerikanischen Wikileaks-Unterstützter Jacob Appelbaum sowie den dänischen Hacker und Mitgründer des Providers XS4ALL Rop Gonggrijp. Auch die Twitter-Accounts von Bradley Manning und Julian Assange sind von dem Urteil betroffen.
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