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EU-weite Regelung für Online-Musik

So schlägt die EU-Kommission schlägt im Entwurf einer Richtlinie vor, die Vergabe von Online-Vertriebsrechten für digitale Musik zu vereinfachen und vor allem europaweit zu vereinheitlichen. Anbieter wie Amazon, Apple iTunes und Spotify müssten dann nicht mehr mit jeder nationalen Verwertungsgesellschaft einzeln Verträge aushandeln.

Verwertungsgesellschaften wie die GEMA in Deutschland müssen der EU zufolge “effizienter” werden. Der Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michel Barnier, sagte: “Wir benötigen einen einheitlichen europäischen Markt, der sowohl für Urheber und Käufer als auch Dienstleister funktioniert. Wären die Verwertungsgesellschaften effizienter, könnten Dienstleister einfacher grenzüberschreitende Dienste einführen – was sowohl für die europäischen Verbraucher als auch für die kulturelle Vielfalt gut wäre.”

Er fügte hinzu: “Allgemein sollten alle Verwertungsgesellschaften sicherstellen, dass die Urheber schneller für ihre Arbeit entlohnt werden, und mit voller Transparenz agieren. Nur dann lohnen sich Investitionen in Kreativität und Innovation, die zu zusätzlichem Wachstum und mehr Wettbewerb führen.”

So zählt es auch zu den Zielen der EU-Direktive, den Rechteinhabern ein Mitspracherecht bei der Lizenzvergabe einzuräumen. Sie sollen künftig eine Verwertungsgesellschaft wählen können, statt an die ihres Landes gebunden zu sein. Es gibt aber weitere Anforderungen an die Verwertungsgesellschaften: Sie müssen etwa in einem jährlichen Transparenzbericht alle Umsatzströme offenlegen. Den Mitgliedsstaaten will die EU vorschreiben, Verfahren einzurichten, um Streitfragen zwischen den Gesellschaften und den Rechteinhabern zu klären.

Die EU schätzt den Wert des europäischen Musikmarkts auf 6 Milliarden Euro jährlich. iTunes beispielsweise ist in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten vertreten. Es sorgt heute für 20 Prozent der Umsätze mit Musik, während es in den USA auf 50 Prozent kommt, wie die New York Times berichtet. Das schwedische Webradio Spotify dagegen brauchte Jahre, um ein für beide Seiten akzeptables Abkommen mit der GEMA in Deutschland zu erreichen. Bevor es in Deutschland verfügbar war, erfolgte daher der Sprung in die USA. Und die Google-Tochter YouTube verhandelt seit 2009 mit der GEMA. Zuletzt begegnete man sich aber vor allem vor Gericht.

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]

Redaktion

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