Europaweites Hausverbot für Samsungs Galaxy Tab 7.7

Apples iPad neben dem Samsung Galaxy Tab. Quelle: CNET.

Hinsichtlich des Galaxy Tab 7.7 sieht das OLG jedoch das Geschmacksmuster verletzt (Az. I-20 W 141/11) und hat daher auch der koreanischen Muttergesellschaft den Vertrieb des 7-Zoll-Geräts in der Europäischen Union (außer Deutschland) verboten, wie es in einer Mitteilung heißt.

Das Landgericht Düsseldorf hatte der deutschen Samsung-Tochter schon am 24. Oktober 2011 den Verkauf hierzulande untersagt (Az. 14c O 255/11). Ein europaweites Verkaufsverbot lehnte es damals jedoch ab, weil es in der rechtlich selbständigen deutschen Tochter Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach keine Niederlassung im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung sah, was für eine zulässige Klage in Deutschland erforderlich ist. Das OLG Düsseldorf ging hingegen jetzt davon aus, dass die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung einzustufen ist. Sie erwecke jedenfalls den Anschein, unter anderem auf ihrer Internetseite und in den Garantiebedingungen, dass sie für ihre Mutter handle.

Einen zweiten Eilantrag Apples (Az. I-20 U 35/12), der auch ein Vertriebsverbot des Galaxy Tab 10.1 N zum Inhalt hatte, lehnte das OLG Düsseldorf jedoch ab und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom Februar (Az. 14c O 292/11). Demnach ahmt das gegenüber dem Galaxy Tab 10.1 modifizierte 10-Zoll-Tablet das iPad weder unerlaubt nach noch verletzt es Apples Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Auch in den USA geht der Streit zwischen Apple und Samsung weiter. Da erneute Vermittlungsgespräche in der vergangenen Woche laut Reuters gescheitert sind, läuft alles auf einen großen Prozess hinaus. Apple-CEO Tim Cook sowie Samsungs Vice Chairman Choi Gee-sung und Mobile-Chef Shin Jong-kyun hatten sich der Nachrichtenagentur zufolge heimlich getroffen, um doch noch eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Verhandlungen gingen aber ebenso ergebnislos zu Ende wie die ersten Gespräche im Mai. Der Beginn des Hauptverfahrens in San Jose ist für den 30. Juli angesetzt. Doch auch danach können die Parteien ihren Streit noch außergerichtlich beilegen.

Hinweis: Lesen Sie Artikel von silicon.de ab sofort auch in Google Currents. Jetzt abonnieren.

<!– Tipp: Kennen Sie sich mit Tablets aus? Testen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf ITespresso.de. –>Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Redaktion

Recent Posts

EM 2024: Fußballfest für Cyberangriffe

Kurz vor der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland nehmen die Cyberbedrohungen für Sportfans zu, warnt Marco Eggerling…

8 Stunden ago

CRM: Die Qual der Wahl

Software für das Customer Relationship Management muss passgenau ausgewählt und im Praxistest an das einzelne…

8 Stunden ago

Kubernetes in Cloud-Umgebungen

Ein elementarer Bestandteil einer effektiven Cloud-Strategie ist nach erfolgter Implementierung die künftige Verwaltung des Dienstes.

3 Tagen ago

Aras erweitert seine PLM-Plattform

Die Neuerungen sollen den Digital Thread, die Low-Code-Entwicklung, die Visualisierung komplexer Baugruppen und das Lieferantenmanagement…

3 Tagen ago

Manufacturing-X: Zurückhaltung überwiegt

Eine Bitkom-Umfrage attestiert der Datenraum-Initiative des Bundes hohe Bekanntheit in der Industrie. Doch noch ist…

3 Tagen ago

Ransomware „Marke Eigenbau“

Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…

4 Tagen ago