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Gesetzgeber schafft erste Grundlagen für autonomes Fahren

Das Bundeskabinett hat einen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zu Neuregelungen im Straßenverkehr verabschiedet. Das damit auf den Weg gebrachte Gesetz soll Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter oder zumindest teilautomatisierter Fahrzeuge schaffen. Mit dem Entwurf sollen zudem die Änderungen am Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr in nationale Gesetze umgesetzt werden.

In erster Linie behandeln die geplantzen Neuregelungen für selbstfahrende Autos im öffentlichen Straßenverkehr Haftungsfragen. Außerdem sind dafür einige Änderungen im Verkehrsrecht erforderlich. In Deutschland, das einer der Unterzeichner des ursprünglichen Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 ist, darf derzeit kein Auto ohne Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Der von 73 Ländern ratifizierte Vertrag wurde von den Vereinten Nationen vor einem Jahr jedoch dahingehend ergänzt, dass auch teilautonome Fahrzeuge zugelassen sind. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Fahrer an Bord ist und jederzeit eingreifen kann.

Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erklärt dazu: “Die Systeme müssen den technischen Regelungen der UNECE entsprechen und so gestaltet sein, dass sie durch den Fahrer übersteuert beziehungsweise abgeschaltet werden können.” UNECE ist die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen.

Laut Minister Dobrindt ist sein Gesetzentwurf ein wichtiger Meilenstein, um das automatisierte und vernetzte Fahren, seiner Ansicht nach die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos in greifbare Zukunft zu rücken: “Mit unserem Gesetzentwurf machen wir den Weg frei, damit automatisierte Fahrsysteme immer mehr Fahraufgaben selbstständig übernehmen können. In einem nächsten Schritt setzen wir uns bereits dafür ein, die internationalen Regeln fit zu machen für das Auto mit Autopilot.”

Das geht allerdings nicht ohne weitere Änderungen am Wiener Übereinkommen. Darin müsste die Begriffsbestimmung des “Fahrers” dahingehend erweitert werden, dass ihm künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt werden.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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Redaktion

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