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EU-Gericht hebt Urteil gegen Intel im Kartellverfahren auf

Intel wurde im Jahr 2009 zu einer Strafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verurteilt. Die EU-Kommission sah es damals als erwiesen an, dass Intel mit Rabattaktionen bei PC-Herstellern und Einzelhändlern Mittbewerber mit unfairen Praktiken vom Markt ausschloss.

Nun hebt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) dieses Urteil wieder auf. Laut EuGH sei in der Untersuchung damals nicht ausreichend geprüft worden, ob diese Rabatte “geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken”. Daher verweise der Gerichtshof diese Sache an das zuständige Gericht zurück.

Die Vorinstanz solle nun genau prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt. Auch sollen die Argumente Intels noch einmal gehört werden. Das Gericht hatte damals von einer genauen Prüfung in einem AEC-Tests (As Efficient Competitor Test) abgesehen, ob die Rabatte von einem gleichwertigen Hersteller ebenfalls angeboten hätten werden können, ohne dass dieser Verluste macht. Das Gericht hatte in der Tatsache, dass Rabatte gewährt wurden bereits einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gesehen. Hier aber hätte Intel gehört werden müssen, so der EuGH in der Urteilsbegründung.

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Allerdings weist der EuGH auch Forderungen Intels zurück: Das oberste Gericht hält es für richtig, dass die Kommission zuständig war auch konnten keine Verfahrensfehler entdeckt werden.

Durch das aktuell Urteil könnte die Kommission nun gezwungen werden, nicht nur das harte Vorgehen gegen Intel, sondern auch andere Urteile gegen Microsoft oder Google neu bewertet werden. Das aktuelle Urteil könnte als weit über Intel hinaus Einfluss auf die Arbeit der Wettbewerbskommission der EU haben.

Die EU hatte 2007 nach einer Beschwerte von AMD die Ermittlungen gegen Intel aufgenommen. 2009 wurde die Rekordstrafe ausgesprochen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte 2014 die Entscheidung der Kommission für rechtmäßig erklärt und das Berufungsverfahren Intels zurückgewiesen.

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Begründet hat das Gericht das Urteil damit, dass es sich bei den von Intel gewährten Rabatten an Dell, HP, NEC und Lenovo um Exklusivrabatte handelte. Diese waren an die Bedingung geknüpft, dass nahezu nur Intels x86-Prozessoren gekauft werden dürfen.

“Von einem Unternehmen in beherrschender Stellung gewährte Exklusivitätsrabatte sind bereits ihrer Art nach geeignet, den Wettbewerb zu beschränken und die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen”, erklärten die Richter.

Auch die Zahlungen an Media-Saturn seien geeignet gewesen, AMDs Wettbewerbszugang zu blockieren. Intel hatte die Bedingungen gestellt, dass nur Computer mit den eigenen x86-Prozessoren in Geschäften von Media-Saturn verkauft werden.

Die Vereinbarungen mit HP, Acer und Lenovo gegen Zahlungen von Intel AMD-Produkte später oder überhaupt nicht auf den Markt zu bringen, eigneten sich nach Meinung des Gerichts, ebenfalls dafür den Markteintritt von AMD zu erschweren.

Redaktion

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