(Bild: WhatsApp)
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geht erneut gegen Facebook vor. Er will mit einem Dringlichkeitsverfahren verhindern, dass Facebook Daten von WhatsApp-Nutzern erhebt und zu eigenen Zwecken verarbeitet – so wie es derzeit die neuen Nutzungsbedingen des Messenger-Diensts vorsehen.
Ziel des Verfahrens ist eine “sofort vollziehbare Anordnung” gegen Facebook Ireland, die für Europa zuständige Niederlassung des Social-Media-Konzerns. Der Datenschutzbeauftrage befürchtet nach eigenen Angaben, dass Facebook Daten von WhatsApp-Nutzern für “Marketingzwecke und Direktwerbung” verarbeiten könnte. Derzeit ist dem Unternehmen nur der Zugriff auf Daten seiner Tochter WhatsApp für die Bereiche Produktverbesserung, Analyse, Netzwerk und Sicherheit gestattet.
Mit den neuen Bestimmungen, denen Nutzer bis Mitte Mai zustimmen müssen, soll sie WhatsApp jedoch das Recht einräumen, Nutzerdaten an andere Facebook-Unternehmen weiterzugeben. Dies deckt sich mit Facebooks eigener Datenschutzrichtlinie, die unternehmensweite Nutzung von Daten vorsieht.
“WhatsApp wird in Deutschland mittlerweile von fast 60 Millionen Menschen genutzt und ist die mit Abstand meistgenutzte Social Media-Anwendung noch vor Facebook. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass die hohe Zahl der Nutzer, die den Dienst für viele Menschen attraktiv macht, nicht zu einer missbräuchlichen Ausnutzung der Datenmacht führt”, kommentiert Johannes Caspar, Hamburgischer Datenschutzbeauftragter, das Vorgehen seiner Behörde. “Leider ist es bislang zu keiner uns bekannten aufsichtsbehördlichen Überprüfung der tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge zwischen WhatsApp und Facebook gekommen.”
Er habe jedoch Grund zu der Annahme, “dass die Bestimmungen zum Teilen der Daten zwischen WhatsApp und Facebook mangels Freiwilligkeit und Informiertheit der Einwilligung unzulässig durchgesetzt werden sollen”. Tatsächlich können Nutzer zwar ihre Zustimmung zu den neuen Bedingungen verweigern, WhatsApp selbst ist dann aber nur noch vorübergehend und eingeschränkt nutzbar.
Mit der Zusammenführung von Nutzerdaten durch Facebook beschäftigt sich nun auch der Gerichtshof der Europäischen Union. Auslöser ist eine Klage gegen eine Verfügung des Bundeskartellamts, die derzeit das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. Die Kartellwächter hatten Facebook untersagt, Daten von WhatsApp- und Instagram-Nutzern ohne deren ausdrückliche Zustimmung mit dem Facebook-Konto zusammenzuführen. Das OLG Düsseldorf sah Ende März bei der Frage, ob die Anordnung rechtmäßig ist, europäisches Recht berührt und rief deswegen den EuGH an.
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